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Allgemeine Geschäftsbedienungen (AGB) -B2B

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von Eugen Eckes, Danziger Str. 11, 41564 Kaarst (nachfolgend „Dienstleister“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen. (2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Leistungen und Vertragsabschluss

(1) Der Dienstleister erbringt technische Dienstleistungen, insbesondere CAD‑Konstruktionen, technische Zeichnungen, Modellierungen, Dokumentationen und Beratungsleistungen. (2) Angebote des Dienstleisters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. (3) An sämtlichen Unterlagen wie Zeichnungen, 3D‑Modellen, Berechnungen, Konzepten oder sonstigen Arbeitsergebnissen behält der Dienstleister sämtliche Urheber‑ und Schutzrechte. Diese dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Maße, Vorgaben und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. (2) Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben gehen nicht zulasten des Dienstleisters.

 

3a. Prüfung und Freigabe der Arbeitsergebnisse

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Dienstleister bereitgestellten CAD‑Modelle, Zeichnungen und sonstigen Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Bereitstellung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit den vereinbarten Anforderungen zu prüfen. (2) Die Weiterverarbeitung, Weitergabe oder Nutzung der Arbeitsergebnisse gilt als Freigabe. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass die Arbeitsergebnisse seinen technischen, funktionalen und organisatorischen Anforderungen entsprechen. (3) Nach erfolgter Freigabe haftet der Dienstleister nicht für Schäden, die aus der weiteren Verwendung, Umsetzung, Fertigung oder Verarbeitung der freigegebenen Arbeitsergebnisse entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (4) Der Dienstleister haftet nicht für Fehler, die der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung hätte erkennen können oder die auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspätet bereitgestellten Informationen des Auftraggebers beruhen.

 

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach tatsächlich geleisteter Arbeitszeit. Der Stundensatz beträgt 66,00 € netto zzgl. 19 % MwSt. pro Stunde, abgerechnet in 1/4‑Stunden‑Einheiten. (2) Die Nutzung zusätzlicher Autodesk‑Software über das FLEX‑Token‑System wird dem Auftraggeber 1:1 ohne Aufpreis weiterberechnet. (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug per Banküberweisung zu begleichen. (4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB). (5) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

5. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten CAD‑Modellen, Zeichnungen und sonstigen Arbeitsergebnissen. (2) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Bearbeitung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dienstleisters zulässig, sofern dies nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Projekts erforderlich ist. (3) Der Dienstleister bleibt in jedem Fall Urheber der erstellten Werke.

 

6. Lieferzeit und Leistungsfristen

(1) Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig vorliegen. (2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Leistungsfrist angemessen. (3) Der Dienstleister informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.

 

7. Änderungen des Leistungsumfangs

(1) Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach Aufwand abgerechnet. (2) Der Dienstleister ist berechtigt, die Ausführung zu unterbrechen, bis die Auswirkungen der Änderung (Zeit, Kosten, Machbarkeit) geklärt sind.

 

8. Haftung

(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. (4) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben, Unterlagen oder Vorgaben des Auftraggebers beruhen.

 

9. Eigentum und Herausgabe

(1) Bis zur vollständigen Zahlung behält der Dienstleister sich vor, die Nutzung der Arbeitsergebnisse zu untersagen. (2) Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, Zwischenständen oder Quelldateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Kaarst, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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